Leitfaden zu Zöllen und Einfuhrsteuern für internationale Bestellungen

Sehr geehrter Kunde, wenn Sie Waren von Shenzhen MinghuiLink Silicone Co., Ltd. kaufen und diese in Ihr Land/Ihre Region (außerhalb des chinesischen Festlandes) versenden lassen, beachten Sie bitte, dass Ihre Bestellung bei Ankunft am Bestimmungsort zusätzliche Einfuhrzölle, Steuern und damit verbundene Zollgebühren verursachen kann.

1. Was sind Zölle und Einfuhrsteuern?

Einfuhrsteuer: Bezieht sich in der Regel auf Verbrauchssteuern, die von Ihrem Land/Ihrer Region erhoben werden, üblicherweise in Form von Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Goods and Services Tax (GST).

Zoll: Eine Steuer, die von den Zollbehörden auf spezifische Waren erhoben wird (üblicherweise basierend auf deren HS-Code).

Einfach ausgedrückt handelt es sich dabei um verschiedene Steuern und Gebühren, die von den Zollbehörden Ihres Bestimmungslandes/-region gemäß deren Gesetzen und Vorschriften auf importierte Waren erhoben werden.

Beispiele gängiger Steuerarten:

  • Mehrwertsteuer (MwSt.): z.B. EU-Länder, Großbritannien, Mexiko, Kasachstan, Weißrussland, Schweiz usw.
  • Goods and Services Tax (GST): z.B. Australien, Neuseeland, Jersey usw.
  • Spezifische Steuern: z.B. Norwegens VAT on E-Commerce (VOEC).

2. Wer zahlt diese Gebühren?

Gemäß den international anerkannten International Commercial Terms (Incoterms 2020®-Regeln), die Sie unter „International Commercial Terms (Incoterms 2020®-Regeln)“ finden, hängt die Verantwortlichkeit für Zölle und Einfuhrsteuern von den zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Handelsbedingungen ab.

In unseren Standardabläufen werden diese Einfuhrzölle, Steuern und alle zollabfertigungsbezogenen Gebühren von Ihnen (dem Käufer/Empfänger) getragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart (siehe DDP-Bedingungen unten).

Die von uns bereitgestellten Produktangebote und berechneten Versandkosten beinhalten diese zusätzlichen Steuern und Gebühren nicht.

Nach Erhalt der von uns bereitgestellten Zollabfertigungsdokumente müssen Sie die Waren beim Zoll Ihres Landes/Ihrer Region selbst oder durch Beauftragung Ihres Zollmaklers deklarieren und die entsprechenden Steuern und Gebühren bezahlen, sobald die Waren am Zoll Ihres Landes/Ihrer Region ankommen. Logistikunternehmen (wie DHL, FedEx, UPS usw.) können Sie benachrichtigen, dass die Waren beim Zoll zur Abfertigung eingetroffen sind und die endgültige Lieferung nach Abschluss der Zollabfertigung und Zahlung der Steuern und Gebühren erfolgen kann.

Da die Zollbestimmungen von Land zu Land stark variieren und jederzeit geändert werden können, können wir diese Gebühren nicht kontrollieren, noch können wir ihre genauen Beträge im Voraus genau vorhersagen.

Ausnahme (DDP - Delivered Duty Paid):

Wenn beide Parteien im Voraus klar kommunizieren und schriftlich die Verwendung des Handelsbegriffs „Delivered Duty Paid (DDP)“ bestätigen, werden die relevanten Steuern, Gebühren und Zollabfertigungsverfahren von uns (dem Verkäufer) abgewickelt, und diese Kosten sind in der Regel im endgültigen Angebot enthalten. Dieser DDP-Begriff ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung beider Parteien wirksam und wird in den Vertrag oder die Auftragsbestätigung aufgenommen. Wir unterstützen DDP-Transaktionen derzeit nur für kleine Bestellungen in ausgewählte Länder und nach gegenseitiger Vereinbarung.

3. Wie werden Steuern und Gebühren ermittelt?

Die Berechnung der Einfuhrzölle basiert in der Regel auf den folgenden Formeln:

Gesamte Einfuhrsteuern & Gebühren = Zollwert × (Einfuhrzollsatz + MwSt./Verbrauchssteuersatz + andere anwendbare Steuersätze)

Zollwert = Tatsächlicher Transaktionspreis der Waren + Internationaler Versand + Versicherung + andere damit verbundene Kosten (spezifische Zusammensetzung hängt von den Zollbestimmungen des jeweiligen Landes ab)

Typischerweise hängt die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Steuern und Gebühren hauptsächlich von folgenden Faktoren ab:

Wert der Waren: Üblicherweise basierend auf dem Transaktionspreis auf der Handelsrechnung. Die Zollbehörden in einigen Ländern/Regionen können Versand- und Versicherungskosten bei der Berechnung des Zollwerts berücksichtigen.

HS-Code: Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Waren, der den anwendbaren Zollsatz bestimmt.

Ursprungs- und Bestimmungsland: Der Herstellungsort der Waren sowie die Zollbestimmungen und aktuellen Steuersätze Ihres Landes/Ihrer Region.

Handelsabkommen: Wenn ein Freihandelsabkommen (FTA) zwischen dem Bestimmungsland und dem Ursprungsland besteht, kann es zu Ermäßigungen der Zollsätze kommen.

4. Zollabfertigung und erforderliche Dokumente

Sie (der Käufer/Empfänger) sind dafür verantwortlich, die relevanten Dokumente für die Einfuhrzollabfertigung der Waren zu verwenden. Während des Abfertigungsprozesses können die Zollbehörden Sie oder Ihren beauftragten Zollmakler direkt kontaktieren, um zusätzliche Informationen, Dokumente oder Anweisungen anzufordern, und Sie werden zur Zahlung der entsprechenden Steuern und Gebühren aufgefordert.

Um eine reibungslose Zollabfertigung zu gewährleisten, sind die folgenden gängige Schlüssel­dokumente:

Handelsrechnung: Enthält wichtige Informationen wie Details zu Käufer und Verkäufer, Produktbeschreibung, Menge, Stückpreis, Gesamtpreis und Handelsbedingungen. Sie ist die primäre Grundlage für die Zollwertermittlung und Besteuerung.

Frachtbrief: Ein Bill of Lading (B/L) für Seefracht oder ein Air Waybill (AWB) für Luftfracht dient als Vertrag und Quittung für den Warentransport und belegt, dass die Waren vom Frachtführer empfangen und versandt wurden. Er enthält detaillierte Informationen wie den Versender, den Empfänger, die Warenbeschreibung und die Versandroute. Die Zollbehörden verlassen sich auf diese Informationen, um die Rechtmäßigkeit der Waren zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Artikel dokumentiert und entsprechend versteuert werden.

Packliste: Bietet eine detaillierte Liste der verpackten Waren, wie z.B. die Anzahl der Artikel pro Karton, Bruttogewicht, Nettogewicht, Abmessungen usw., um die Zollkontrolle und -überprüfung zu erleichtern.

Ursprungszeugnis: Falls Sie dieses Dokument benötigen, um mögliche Zolltarifpräferenzen (z.B. unter anwendbaren FTA-Bestimmungen) zu nutzen, besprechen Sie dies bitte unbedingt im Voraus mit uns, um zu bestätigen, ob es bereitgestellt werden kann.

Hinweis: Alle oben genannten Dokumente werden von uns (dem Verkäufer) vorbereitet und an Sie zur Verwendung durch Sie oder Ihren beauftragten Agenten beim Bestimmungszoll gesendet.

5. Waren mit geringem Wert und De-minimis-Schwellenwerte

Viele Länder/Regionen haben bestimmte Einfuhr-De-minimis-Schwellenwerte (Mindestwert) für Waren mit geringem Wert festgelegt. Wenn Ihr Bestellwert unter diesem Schwellenwert liegt, müssen Sie möglicherweise keine Zölle oder einige Steuern zahlen. Beachten Sie jedoch:

1. Dieser De-minimis-Schwellenwert variiert je nach Land/Region und die Standards können sich jederzeit ändern.

2. In einigen Ländern/Regionen können, selbst wenn der Wert der Waren unter dem Zoll-De-minimis-Schwellenwert liegt, weiterhin Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Goods and Services Tax (GST) erhoben werden (z.B. haben die EU, Großbritannien, Australien spezifische MwSt./GST-Erhebungsregeln für Waren mit geringem Wert).

3. Die folgende Tabelle ist lediglich ein allgemeines Referenzbeispiel für De-minimis-Werte in einigen Ländern/Regionen. Für spezifische Steuerberechnungen und -erhebungen beachten Sie bitte unbedingt die neuesten offiziellen Vorschriften und endgültigen Entscheidungen Ihrer lokalen Zollbehörden:

Land/Region Zoll-De-minimis-Wert Steuer-De-minimis-Wert
USA USD 800 USD 800
Kanada CAD 20 CAD 20
Mexiko USD 50 USD 117
Australien AUD 1000 AUD 0 (GST gilt)
Hongkong HKD 0 HKD 0
EU-Länder EUR 150 EUR 0 (MwSt. gilt)
Großbritannien GBP 135 GBP 0 (MwSt. gilt)
Japan JPY 10.000 JPY 10.000
Schweiz CHF 5 (Gesamtsteuerbetrag) CHF 5 (Gesamtsteuerbetrag)

6. Was passiert, wenn ich mich weigere, Zölle zu zahlen?

Wenn Ihr Paket vom Zoll abgelehnt oder aufgrund der Nichtzahlung von Zöllen, Steuern oder anderen Gründen zurückgeschickt wird, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die ursprünglichen und Rücksendekosten, Lagergebühren und alle zusätzlichen Bußgelder oder Steuern, die vom Zoll am Bestimmungs- und Ursprungsort erhoben werden. In solchen Fällen können wir die Kosten für die von Ihnen bezahlten Waren möglicherweise nicht zurückerstatten.

7. Wichtige Hinweise und Vorschläge

Um Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor der Bestellung an Ihr örtliches Zollamt oder Ihre Steuerbehörde zu wenden, um detaillierte Informationen und die neuesten Richtlinien zu Einfuhrsteuern und -gebühren einzuholen.

Wir können keine Steuerberatung anbieten. Diese Informationen dienen nur als allgemeine Orientierungshilfe. Zollbestimmungen variieren je nach Land und können sich ändern. Wir können keine spezifische Steuerberatung anbieten. Wenn Sie Fragen haben, konsultieren Sie bitte einen professionellen Steuerberater.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit!

Diese Seite wurde zuletzt am 21. Mai 2025 aktualisiert.